Wie wir jedoch aus eigener Erfahrung wissen, „hinterlässt die Sünde Spuren“, ... Daher bleiben in unserem schwachen, vom Bösen verführten Menschsein „Folgen der Sünde“. Diese werden durch den Ablass beseitigt, und zwar immer durch die Gnade Christi, der, wie der heilige Paul VI. schrieb, »unser „Ablass“« ist.
Papst Franziskus in „Spes non confundit“
Wie kann man an einer Heiligen Stätte den Ablass gewinnen?
Es gibt zwei Möglichkeiten das vorgeschriebene Werk zu erfüllen:
Den Besuch von Gottesdiensten oder zu stillen Gebeten in Heiligen Stätten.
Bei einer Wallfahrt zu heiligen Stätten kann man bei folgenden Gottesdiensten den Ablass gewinnen:
- Heilige Messe
- Bei der Spendung von Sakramenten (z.B. Taufe,...)
- Wortgottesdiensten
- Stundengebet
- Kreuzweg
- Marianischer Rosenkranz
- Akathistos-Hymnus
- „Abend der Barmherzigkeit“
Oder aber in der stillen Kirche, wenn man während einer angemessenen Zeitspanne
- in eucharistische Anbetung
- Meditation verweilt.
Ab/seit 29. Dezember 2024 erklärt an dieser Stelle Weihbischof Turnovszky was es so mit dem Ablass so auf sich hat:
Was ist zur Gewinnung eines vollkommenen Ablasses nötig?
Um einen vollkommenen Ablass zu empfangen, sind folgende Schritte nötig:
- Das vorgeschriebene Werk erfüllen
Dies kann der Besuch einer Heiligen Stätte, die Teilnahme an Übungen der Frömmigkeit oder ein spezielles Werk der Barmherzigkeit sein. - Entschlossene Abkehr von jeder Sünde
Es ist wichtig, den festen Vorsatz zu haben, ganz nach dem Willen Gottes zu leben, und sich von jeder Sünde, auch kleinen, innerlich zu lösen. - Die drei grundlegenden Bedingungen sind zu erfüllen:
- Beichte: Eine sakramentale Einzelbeichte reicht aus, um mehrere Ablässe zu erlangen, wenn sie innerhalb von etwa 20 Tagen vorher oder nachher erfolgt.
- Kommunionempfang: Die Teilnahme an der Eucharistie verbindet uns sakramental mit Jesus Christus.
- Gebet für die Anliegen des Papstes: Zum Beispiel ein „Glaubensbekenntnis“, ein „Vater unser“ und ein „Gegrüßet seist du, Maria“ für die Anliegen des Heiligen Vaters.
Ein Geschenk Gottes für alle Gläubigen- der vollkommene Ablass im Heiligen Jahr
Wer möchte sich oder einem Verstorbenen ein ganz besonderes Geschenk machen? Im Laufe des Heiligen Jahres hat man die Möglichkeit, einen vollkommenen Ablass zu erlangen.
Ein vollkommener Ablass ist ein besonderer Gnadenschatz der Kirche, der allen wahrhaft reuigen Gläubigen offensteht. Im Heiligen Jahr hat man die Möglichkeit, diesen Ablass zu erlangen, indem man bestimmte geistliche Voraussetzungen erfüllt.
Ein Zeichen der Hoffnung
Der vollkommene Ablass ist ein wunderbares Geschenk, das uns zeigt, wie groß Gottes Liebe zu uns ist.
Mit diesem Geschenk lädt die Kirche ein, den Glauben zu vertiefen und in der Liebe zu Gott und den Mitmenschen zu wachsen. Es ist also eine außergewöhnliche Gelegenheit, in diesem Heiligen Jahr die Gnade eines vollkommenen Ablasses zu empfangen!
Der Ablass lässt uns nämlich entdecken, wie grenzenlos Gottes Barmherzigkeit ist. Es ist kein Zufall, dass einst die Begriffe „Barmherzigkeit“ und „Ablass“ austauschbar waren, eben weil dieser die Fülle der Vergebung Gottes ausdrücken soll, die keine Grenzen kennt …
Papst Franziskus in „Spes non confundit“
Was sind die Grundvoraussetzungen, um überhaupt einen Ablass erhalten zu können?
Um einen Ablass zu empfangen, gibt es fünf Bedingungen, die die Kirche vorgibt:
- Katholisch und getauft sein: Der Ablass steht allen getauften Katholiken offen.
- Nicht exkommuniziert sein: Wer einen Ablass empfangen möchte, darf nicht von der Gemeinschaft der Kirche ausgeschlossen sein.
- Im Stand der Gnade sein: Beim Abschluss der vorgeschriebenen Werke darf keine schwere Sünde vorliegen.
- Den festen Willen haben: Es ist wichtig, bewusst den Wunsch zu haben, einen Ablass zu erlangen.
- Die Bedingungen erfüllen: Die vorgeschriebenen Werke und Gebete müssen in der vorgegebenen Zeit und Weise ausgeführt werden.
Für wen kann ein Ablass gewonnen werden?
Ein Ablass ist wie ein Geschenk, das man sich selbst oder einem Verstorbenen machen kann. Jeder Gläubige kann daher einen Ablass für sich selbst oder als Fürbitte für die Seelen Verstorbener erlangen. Ablässe für andere lebende Personen sind jedoch nicht möglich. Jeder Mensch muss selbst entscheiden, ob er dieses Geschenk annehmen möchte, er ist in seiner Freiheit selbst dafür verantwortlich, Vergebung der Sünden und Ablässe zu empfangen.
So ist der Jubiläumsablass kraft des Gebets in besonderer Weise für diejenigen bestimmt, die uns vorausgegangen sind, damit ihnen die volle Barmherzigkeit zuteil wird.
Papst Franziskus in „Spes non confundit“
Wie ist das mit der Ausnahme dieses Heilige Jahr, dass man an einem Tag zwei Ablässe gewinnen kann?
Gläubigen können diesen Akt der Nächstenliebe zugunsten der Seelen im Fegefeuer, wenn sie sich rechtmäßig ein zweites Mal am selben Tag dem Sakrament der Kommunion nähern, den vollkommenen Ablass zweimal am selben Tag erlangen. Das ist aber nur für die Verstorbenen möglich. Sonst gilt die Regel, wie immer: nicht mehr als ein Ablass am Tag.
Kardinal Schönborn erklär(te) wie das mit den Sündenstrafen ist ...
» Die Hoffnung aber lässt nicht zugrunde gehen; denn die Liebe Gottes ist ausgegossen in unsere Herzen durch den Heiligen Geist, der uns gegeben ist«
(Röm 5,5)
Ein hoffnungszeuge, der das ihm angetane Leid verziehen hat, der sich für andere eingesetzt hat, er kann eine Anregung zum Nachdenken sein, ein Hoffnungsschimmer und ein Besipiel dafür, was es heißt als Christ zu leben - zum Nachlesen oder hier anhören:
der Selige Bischof Wilhelm Apor | ein hoffnungszeuge